B2B-SaaS-AGB und Nutzungsbedingungen
Stand: 27. August 2026
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1. Anbieter und Vertrag
Luca Huerse, Einzelunternehmer, handelnd unter „Carta“, Karl-Schurz-Straße 13, 70190 Stuttgart, Deutschland. Entgeltliche Verträge kommen zunächst durch Annahme eines individuellen Angebots oder später durch ein ausdrücklich bestätigtes kostenpflichtiges Upgrade zustande. Angebot, AVV, Exit-Anlage, SLA, diese AGB und AUP bilden den Vertrag.
2. Leistung
Carta stellt eine webbasierte Software zum Import, Bearbeiten, Übersetzen, Gestalten, Veröffentlichen und statistischen Auswerten digitaler Speisekarten bereit. Der Starter-Tarif umfasst höchstens 2 Restaurants. KI-Ausgaben sind Vorschläge und keine fachliche oder rechtliche Prüfung.
3. Testphase und Vergütung
Die Testphase beträgt 1 Monat. Danach kostet Starter 30,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Monat. Custom-Leistungen erfolgen nach gesondertem Angebot. Rechnungen sind in 14 Tagen fällig. Nach Mahnung und angemessener Nachfrist darf Carta bei Verzug sperren, ohne das Exportrecht zu beseitigen.
4. Laufzeit
Nach der Testphase läuft der Vertrag unbefristet und ist mit 14 Tagen zum Ende des monatlichen Abrechnungszeitraums kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Nach Vertragsende gelten Wechsel-, Abruf- und Löschfristen der Exit-Anlage.
5. Nutzer und Rollen
Der Kunde ist für berechtigte Nutzer und deren Rollen verantwortlich. Agenturen und Franchiseorganisationen benötigen eine nachweisbare Berechtigung des jeweiligen Restaurantbetreibers. Zugangsdaten sind zu schützen.
6. Inhalte und Freigabe
Vor jeder Veröffentlichung prüft eine berechtigte Person Gerichte, Beschreibungen, Preise, Größen, Extras, Allergene, Zusatzstoffe, Ernährungskennzeichnungen, Übersetzungen, Verfügbarkeit, Bilder und Betreiberangaben und bestätigt die Fassung publish-confirmation-2026-08-27. Der Restaurantbetreiber trägt die Verantwortung für die veröffentlichte Karte. KI-Erkennung entbindet nicht von der Prüfung.
7. Allergene und Preise
Der Kunde stellt sämtliche Pflichtinformationen richtig, sichtbar, rechtzeitig und aktuell bereit. Bei mündlicher Allergeninformation müssen unterrichtetes Personal und eine unmittelbar zugängliche schriftliche oder elektronische Aufzeichnung vorhanden sein. Footer-Hinweise ersetzen keine tatsächliche Dokumentation oder korrekte Einzelpreise. Gaststättenpreise müssen Umsatzsteuer, Bedienung und Zuschläge einschließen.
8. Rechte und Freistellung
Der Kunde gewährleistet die erforderlichen Rechte und räumt Carta die für Speicherung, Bearbeitung, Übersetzung und Veröffentlichung erforderliche einfache Lizenz für die Vertragsdauer ein. Er stellt Carta von berechtigten Drittansprüchen aufgrund schuldhaft rechtsverletzender Kundeninhalte frei; Mitverursachung von Carta bleibt berücksichtigt.
9. Zulässige Nutzung
Rechtswidrige, irreführende, rechtsverletzende, schädliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung ist verboten. Carta muss Inhalte nicht allgemein überwachen, bearbeitet aber konkrete Meldungen und darf verhältnismäßig sperren oder entfernen.
10. Datenschutz
Für weisungsgebundene Verarbeitung gilt der AVV. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und Strafdaten sind ohne gesonderte Vereinbarung untersagt.
11. Verfügbarkeit und Mängel
Carta strebt 99,0 Prozent monatliche Verfügbarkeit an. Dies ist keine verschuldensunabhängige Garantie. Gesetzliche Mängel- und Minderungsrechte bleiben bestehen. Erhebliche planbare Wartung wird nach Möglichkeit 48 Stunden vorher angekündigt.
12. Haftung
Carta haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung, Arglist und Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden und grundsätzlich die Nettovergütung der vorangegangenen zwölf Monate begrenzt. Im Übrigen ist leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Haftung bleibt unberührt.
13. Vertraulichkeit und Änderungen
Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen. Sachlich erforderliche Vertragsänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Erforderlichenfalls wird ausdrückliche Zustimmung eingeholt oder ein Kündigungsrecht eingeräumt.
14. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Stuttgart Gerichtsstand. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.